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Verkehrsunfall? Sofort zum Anwalt!

Wer in letzter Zeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, hat es wahrscheinlich schon erlebt: Kaum ist das beschädigte Fahrzeug in die Werkstatt gebracht worden, wird seitens der freundlichen Herren im blauen Arbeitsanzug nicht nur die Reparatur des Fahrzeugs in Angriff genommen, sondern auch die rechtliche Seite des Verkehrsunfalls abgewickelt.
Mit den Worten „Lassen Sie mal, wir regeln das auch mit Ihrer Versicherung“ wird dem Geschädigten suggeriert, nun alle Probleme los zu sein. Dies mag manchmal zutreffen, in der Vielzahl der Fälle aber geht damit der Ärger erst richtig los. Ohne die rechtliche Seite des Verkehrsunfalls beurteilen zu können, wird der Kontakt mit der Versicherung hergestellt, und erste Schritte zur Schadensregulierung werden eingeleitet. Der Geschädigte ist in diesem Fall häufig der Dumme. Er erhält oft nur einen Teil dessen ersetzt, was ihm eigentlich zusteht.
Insbesondere hinsichtlich der Beurteilung der Höhe des Schmerzensgeldes ist eine rechtliche Beratung unerlässlich, aber auch bezüglich weiterer Nebenforderungen, z. B. auf Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenersatz und auf Ausgleich einer Wertminderung des Fahrzeugs, die gern von den Versicherungen vergessen werden.
Die erste Beratung nach einem Verkehrsunfall sollte daher durch einen Anwalt erfolgen, der sich mit der Materie auskennt. Die Kosten für eine anwaltlich Erstberatung sind relativ gering und in den meisten Fällen gut angelegt. Im übrigen sind die Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ohnehin von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Selbst wenn eine Mitschuld vorliegen sollte, lohnt sich ein Gang zum Anwalt.
Der Grund dafür, dass die Fachwerkstätten selbst den Kontakt mit den Versicherungen suchen, liegt im sogenannten Schadensmanagement der Versicherungen. Das Schadensmanagement verfolgt das Ziel, die Kosten der Unfallregulierung zu senken mit der Konsequenz, dass die unabhängigen Berater des Geschädigten, die Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständigen, zum Nachteil des Geschädigten ausgeschaltet werden. Nur auf den ersten Blick wird durch das Angebot der Fachwerkstätten, sich um alles zu kümmern, der Eindruck einer schnellen und effektiven Schadensregulierung erweckt. Letztlich dient das Schadensmanagement jedoch allein den Interessen der Versicherungen. Der Geschädigte sollte sich also nicht dazu verleiten lassen, auf die fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt zu verzichten.
André Tesch, Fachanwalt für Verkehrs- und Familienrecht , Heide