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Anfechtbarkeit von Eheverträgen
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In einer pressewirksamen Grundsatzentscheidung hat der BGH zur Frage der Anfechtbarkeit von Eheverträgen Stellung genommen. Auch weiterhin können die Ehegatten die Scheidungsfolgen mittels eines notariellen Ehevertrages regeln und dabei auch den nachehelichen Zugewinnausgleich ausschließen. Die Grenze der Sittenwidrigkeit ist nach Auffassung des BGH allerdings überschritten, wenn der Vertrag den „Kernbereich“ des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht hinreichend berücksichtige, etwa durch Ausschluss der Altersversorgung oder des Unterhalts während der Kindesbetreuung. In diesem Fall ist der benachteiligte Ehegatte zur Anfechtung berechtigt. Mit seiner Entscheidung hat der BGH einer zu einseitigen Lastenverteilung demnach Grenzen gesetzt. |
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Tipps vom Anwalt
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